Geschäftsführer:
Johannes Birresborn (Versicherungsfachwirt IHK)  ● eMail: jb@birresborn.net
John Birresborn (Versicherungsfachmann BWV)  ● eMail: john@birresborn.net
Schulstraße 13 ● 54516 Wittlich-Wengerohr

Tel.: 06571-5053
Fax: 06571-20852  
Internet: 
www.birresborn.net
Amtsgericht Wittlich HRB 11764

Bankverbindung: 
Konto-Nr.: 107 33 11,
Deutsche Bank (BLZ: 585 700 24)
IBAN: DE17 5857 0024 0107 3311 00 - BIC: DEUTDEDB585 (Trier)

Steuernummer:    43/657/0284/3

Vermögensschadenversicherung bei der Allianz Nr. 90/0450/9100532

Erlaubnis nach § 34 f Abs.1 Satz 1 GewO
Behörde: Stadt Wittlich
Registrier-Nr.: D-F-176-37M8-05

Erlaubnis nach § 34 d
Behörde: IHK Trier
Registrier-Nr.: D-UG8A-E1V09-12

Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. Herr GewO:
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: (030) 20308-0
Fax (030) 20308-1000
(zum regulären Festnetz-Tarif, kann je nach Anbieter variieren!!)

Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefon: (01804) 224424
(0,20 EUR / Anruf aus dem deutschen Festnetz,
höchstens 0,42 EUR / Minute aus dem Mobilfunknetz)


OMBUDSMANN der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin
Telefon: (01802) 550444
(0,06 EUR / Anruf aus dem deutschen Festnetz,
höchstens 0,42 EUR / Minute aus dem Mobilfunknetz)

Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung (ggf. § 34 e Gewerbeordnung)
§§ 59-68 VVG
VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Registerabruf: www.vermittlerregister.info


Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Kein Versicherungsunternehmen hält mittelbar oder unmittelbar eine Beteilung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
 

Versicherungsmakler sind Kaufleute nach dem Handelsrecht, in Deutschland nach dem § 93 HGB. Versicherungsmakler haben keinen festen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, sondern arbeiten im Auftrag des Kunden. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen eine für den individuellen Kunden günstige Versicherung zu Nach oben !vermitteln.

Der Unterschied
zwischen einem Versicherungsvertreter, d.h. einem gebundenen Vermittler – sei es als Vermittlungs- oder Abschlussagent – einerseits und einem Versicherungsmakler anderseits ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um die juristische Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherungsnehmers (Kunden) geht. Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und steht damit vertragsrechtlich zwangsläufig auf der Seite der Versicherung. Der Versicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite. Der Versicherungsmakler stellt also einen treuhänderischen Sachwalter, einen Vertreter und einen Erfüllungsgehilfen des Kunden dar.
 
Unser Unternehmen wurde gegründet um Verbrauchern günstigen und wichtigen Versicherungsschutz zu besonders guten Bedingungen zu verschaffen. Damit wir hierzu in der Lage sind ist es notwendig, uns stets einen Marktüberblick zu verschaffen. Hierzu haben wir uns verschiedenen Makler-Pools angeschlossen, wie dem Broker-Pool BCA, blau direkt, Invers GmbH, FinanceScout24, Experten.de und anderen mehr. Hierdurch haben wir die Möglichkeit, Nach oben !fast jedes Angebot auf dem deutschen Versicherungsmarkt für sie zu zeichnen.


Die Auswahl der einzelne Versicherungsangebote
basieren auf den Wünschen des Kunden und auf unserer langjährigen Erfahrung. Unsere Philosophie – und zugleich höchste Priorität ist es die existenzbedrohenden Risiken des Kunden abzusichern. Wir meinen, das man ein kalkulierbares, gesundes Maß an Risiko selbst tragen kann. So z.B. eine angemessene Selbstbeteiligung pro Schadenfall, die den zu zahlenden Versicherungsbetrag deutlich senkt.
 

 „Risiko ist etwas Spannendes, abends am Spieltisch, mit Familie oder Freunden!“
 


Lesen Sie hier eine kurze Beschreibung der wichtigsten versicherbaren Risiken:
 
Nach oben !Privathaftpflichtversicherung:

dies ist die wichtigste Versicherung, da sie für den Kunden einspringt, wenn er jemandem einen Schaden zufügt und dafür lt. § 823 BGB haftbar gemacht wird. (Ein unkalkulierbar hohes Risiko)
 

Nach oben !Unfallversicherung:

für uns die Vollkaskoversicherung für unseren Körper! Niemand weis ob oder wann es ihn trifft. Wer einen schlimmen Körperschaden erleidet braucht viel Geld um sich selbst zu helfen. (Ein unkalkulierbares Risiko)
 

Nach oben !Berufsunfähigkeitsversicherung:

die Arbeitskraft des Menschen ist sein Vermögen. Solange man gesund ist und arbeiten kann, kann man Geld verdienen. Wenn man hierzu durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage ist, ist in den meisten Fällen die Existenz zerstört! Deshalb halten wir die Berufsunfähigkeitsversicherung für eine unverzichtbare Absicherung. (Ein unkalkulierbar hohes Risiko)
 

Nach oben !Risikolebensversicherung:

wer Angehörige (z.B. Familie, Geschäftspartner) hat, die von ihm finanziell abhängig sind, oder wer hohe finanzielle Verpflichtungen (z.B. Haus, Firma) auf sich genommen hat, sollte das Todesfallrisiko absichern, damit die Existenz der Überlebenden abgesichert ist. (Je nach Situation ein unkalkulierbares Risiko)
 

Nach oben !Rechtsschutzversicherung:

die Rechtsschutzversicherung zahlt z.B. Ihre Gerichtskosten, Anwaltskosten, Zeugengelder, Sachverständigengutachten wenn Sie eine versicherte Forderung durchsetzen wollen. Als zwingend notwenig sehen wir auch die Verkehrsrechtsschutzversicherung an.  Die Absicherung des Arbeitsrechtsschutzes sehen wir leider heute mehr denn je als unverzichtbar an, da viele Arbeitsverhältnisse vor Gericht beendet werden. Der Vertragsrechtsschutz ist eine der am meisten gebrauchten Rechtsschutzarten  überhaupt. Der allgemeine Schadenersatzrechtsschutz ist wichtig für jeden, der einen Schaden erlitten hat. (Ein unkalkulierbares Risiko)
 

Nach oben !Gebäudeversicherung:

die Wohngebäudeversicherung erstattet die Schäden an einer Immobilie die durch  Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und wenn mitversichert auch durch Elementarschäden entstehen. Da es sich bei einer Immobilie fast immer um einen großen Vermögenswert handelt, sollte dies unbedingt versichert sein. (Ein kalkulierbares aber hohes Risiko)
 

Nach oben !Hausratversicherung:

Ihren Hausrat, also alles das, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, ist versicherbar. Bezahlt wird zum Wiederbeschaffungswert das, was durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Beraubung und  Überspannungsschäden, und wenn mitversichert, durch Elementarschäden beschädigt oder vernichtet ist. (Ein kalkulierbares Risiko)
 

Nach oben !Glasversicherung:

sie bezahlt Reparaturkosten für zerbrochene Glasscheiben. Diese Schäden sind sehr gut  zu kalkulieren und deshalb ist eine solche Versicherung aus unserer Sicht in den meisten Fällen verzichtbar. (Kalkulierbares Risiko, kann meist selbst getragen werden)
 

Nach oben !Krankenzusatzversicherung:

da unser Gesundheitssystem immer weniger leistet, werden Krankenzusatzversicherungen auch immer wichtiger. Unbedingt abgesichert werden sollte der Verdienstausfall für Arbeitnehmer ab dem 42. Krankheitstag, da hier ein Einkommensverlust von 25 % des Nettoeinkommens entsteht. Alle anderen Krankenzusatzversicherungen sollten nach individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten abgeschlossen werden. (Eine Absicherung die man haben sollte)
 

Nach oben !KFZ-Versicherung:

dies ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung, was den Haftpflichtteil betrifft. Je nach Fahrzeugwert und eigenen Bedürfnissen ist eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung sinnvoll. Ob eine Insassenunfallversicherung für den Einzelnen sinnvoll ist, will überlegt sein.
 

Nach oben !Private Pflegeversicherung:

aufgrund der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung und der Tatsache, das wir immer älter werden (und zwar immer häufiger alleine) erscheint diese private Vorsorge in Zukunft unverzichtbar. Ähnlich der Situation in der Deutschen Rentenversicherung scheint sich die Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung weiter zu verschlechtern. Da oft die Altersrenten zur Pflege nicht ausreichen, werden Wohneigentum und Vermögen herangezogen um diese Kosten zu decken. Reicht dies nicht, zahlen die Kinder für ihre Eltern! (Ein unkalkulierbar hohes Risiko)
 

Nun noch einige Worte zum Marktüberblick:

Nach oben !Unser Marküberblick ist nicht vollständig!  Es gibt keine vollständigen Vergleiche!


Neben den zahlreichen Versicherungsgesellschaften und deren vielfältigen Tarifen prägen vor allem Deckungskonzepte und Rahmenverträge den Markt. Das heißt, dass für viele Versicherungsangebote Rabatte oder Deckungserweiterungen eingeräumt werden. Diese Konzepte gibt es oft nur für spezielle Vertriebe oder bestimmte Personengruppen. Viele existieren nur für einen begrenzten Zeitraum oder sind einem sehr kleinen Personenkreis zugängig. Es ist faktisch unmöglich alle Konzepte zu berücksichtigen.
 

Ein Marktüberblick kann nur Auskunft über das Preis-Leistungsverhältnis eines Angebotes geben, nicht aber das Billigste oder Beste ermitteln. Bei einem Deckungskonzept handelt es sich um eine spezielle Vereinbarung eines Maklers oder einer Maklergemeinschaft. In diesen Vereinbarungen werden in der Regel günstigere Konditionen ausgehandelt, als der jeweilige Versicherer im Standardtarif anbietet. Viele Konzepte sind im Marktüberblick enthalten.
 

Nach oben !Warum Sie im Marktüberblick nicht alles finden?


Es gibt Deckungskonzeptanbieter, die durch bestimmte Versicherungsgesellschaften bevollmächtigt sind, selbst zu policieren und die Beiträge einzuziehen. Wenn die rechtlichen Garantien durch die Versicherer nicht bekannt oder umfassend genug sind, kann sich daraus die Gefahr ergeben, dass der Anbieter die Beiträge nicht abführt und kein Versicherungsschutz entsteht. Deshalb verzichten wir auf diese Angebote.

Gruppenversicherungsverträge sind Verträge, bei denen eine Gruppe von Versicherungsnehmern gemeinsam Versicherungspartner des Versicherers ist. Was sich gut anhört, birgt große Gefahren: Führt der Gruppenverwalter die Prämien nicht ab, erlischt der Versicherungsschutz. Wird der Vertrag vom Versicherer gekündigt, erfährt der Versicherte nichts von seinem fehlenden Versicherungsschutz, wenn der Gruppenverwalter dies nicht mitteilt. Aus diesem Grunde verzichten wir auch auf die Vermittlung von Gruppenverträgen.

Es gibt eine große Preisspanne am Markt. Erfahrungsgemäß orientieren Sie sich eher an den leistungsfähigsten Tarifen bei Ihrer Entscheidung für eine Versicherung. Auf Tarife, die viel zu weit von den Spitzenreitern abweichen um Ihre Beachtung zu verdienen, verzichten wir daher ebenfalls im Vergleich.
 

 „Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln:
erstens durch nachdenken, das ist das edelste,
zweitens durch nachahmen, das ist das leichteste,
drittens durch Erfahrung, das ist das bitterste“
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